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EINWANDERUNGSGESETZ

BESCHÄFTIGUNG VON AUSLÄNDERN: EINWANDERUNGSRECHT

Das Verwaltungsrecht konzentriert sich auf administrative Tätigkeiten und besteht aus einer Reihe von Rechtsnormen, die die Organisation der Verwaltung, den Umfang, das Betriebsverfahren sowie die Art der Überwachung und Verantwortung der Stellen regeln. Mit anderen Worten, alles woran wir denken, wenn wir das Wort „Verwaltung“ hören. Der von diesem Rechtszweig abgedeckte Lebensbereich ist sehr vielfältig: von der Führung von Registern und anderen Aufzeichnungen über Polizei- und Inspektionsarbeiten, kommunale Dienstleistungen, Wassermanagement, Bauarbeiten, Gesundheitsfürsorge, soziale Sicherheit, Bildung, Kultur und viele andere Bereiche. Unser Anwaltsteam verfügt über praktische und umfassende Erfahrung bei der Lösung aller rechtlichen Aspekte dieser Art von Recht.

GEISTIGES EIGENTUM

Wenn Sie Rechte an geistigem Eigentum besitzen oder besitzen möchten, ist es wichtig zu wissen, wie Sie diese verwalten und schützen. Der Schutz des geistigen Eigentums bietet zahlreiche Vorteile, aber es gibt zahlreiche Verfahren zum Schutz des geistigen Eigentums, während im Prozess selbst unterschiedliche Verfahren befolgt werden müssen. Können wir die Idee schützen? Wie schütze ich das Produkt? Oder ein Service? Dies sind nur einige der Probleme, mit denen wir täglich konfrontiert sind. Wir empfehlen ein gemeinsames Treffen, um alle Ihre Fragen zu beantworten und Ihnen die beste Rechtsberatung für Ihre spezifischen Bedürfnisse zu bieten.

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WIE KÖNNEN WIR IHNEN HELFEN?

  • Vertretung und Rechtsberatung in Verwaltungsverfahren

  • Vertretung und Rechtsberatung bei Verwaltungsstreitigkeiten

  • Vertretung und Rechtsberatung in Steuerverfahren

  • Rechtsberatung und Ausarbeitung von Verwaltungsverträgen

  • Vertretung und Rechtsberatung beim Schutz und der Registrierung von Marken (Durchführung einer Markensuche und Überprüfung der Verfügbarkeit von Marken, Markenregistrierung usw.)

EINWANDERUNGSGESETZ:

HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN

ARBEITSERLAUBNIS FÜR AUSLÄNDER

Drittstaatsangehörige – Ausländer – die nicht Staatsangehörige von Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums (Europäische Union, Fürstentum Liechtenstein, Königreich Norwegen, Republik Island) oder der Schweizerischen Eidgenossenschaft sind und die Staatsangehörigkeit eines Drittstaats besitzen bzw sind Staatenlose.

KONTAKT

Vielen Dank für Ihren Besuch auf unserer Website, und dann schreiben Sie uns doch eine E-Mail oder rufen Sie uns an, wenn wir Ihnen helfen können werden.

ZAGREB BÜRO

Horvatova 80 A

10000 Zagreb 

Kroatien  

T/F: 00385-1-8897-684

E: info@zba.hr

W: www.zba.hr

 

BJELOVAR BÜRO

Ivana Viteza Trnskog 9E

43000 Bjelovar

Hrvatska  

T/F: 00385-43-550-079

E: info@zba.hr

W: www.zba.hr

Danke für Ihre Nachricht - wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen.

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