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HANDELSRECHT

eCOUNSELING UND HANDELSRECHT

eConsulting umfasst die Unterstützung unserer Kunden im Büro oder zu Hause. Wir finden es äußerst wichtig, dass Sie zum richtigen Zeitpunkt die am besten geeignete Rechtsberatung erhalten. Rechtliche Unterstützung im Handelsrecht sowie in allen anderen Rechtsbereichen ist in der Tat rund um die Uhr über eCounseling möglich. Das Handelsrecht selbst ist ein sehr komplexes Gebiet, das sich bereits im Mittelalter als Sonderrechtskaufmann (lex mercatoria) zu entwickeln begann. Unser Team von Rechtsexperten steht Ihnen für alle Fragen im Zusammenhang mit relevanten Nachrichten und Rechtsprechung zur Verfügung.

ANWALT FÜR BESCHRÄNKUNGEN UND ALLE ANGELEGENHEITEN DES HANDELSRECHTS

Der von unseren Mandanten häufig angeforderte Pfändungsanwalt ist nur eine der Spezialitäten unseres für das Handelsrecht zuständigen Anwaltsteams. Handelsverträge verschiedener Art und Zwecke bilden die Grundlage dieses Teils des Gesetzes. Jedes Unternehmen ist spezifisch, ebenso wie die Geschäftsanforderungen jedes Kunden unterschiedlich sind. Im modernen Recht werden die Grenzen zwischen dem Handelsrecht als den für Händler geltenden Regeln und den für andere Personen als Händler geltenden Regeln zunehmend aufgehoben. Dies ist die Folge der Kommerzialisierung des Schuldrechts, da Vertragsverhältnisse weitgehend von den in der Geschäftspraxis entstehenden Beziehungen bestimmt werden.

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WIE KÖNNEN WIR IHNEN HELFEN?

  • Ausarbeitung von Handelsverträgen (Gewinnübertragungsvertrag, Konsortialvertrag, Unternehmensführungsvertrag usw.)

  • Beratung in Bezug auf die Geschäftstätigkeit des Unternehmens (Beratung bei Geschäftsentscheidungen, Beratung in Bezug auf Jahresfinanzberichte, Beratung bei der Strukturierung der Geschäftstätigkeit des Unternehmens usw.)

  • Einholung verschiedener Genehmigungen (Genehmigung des zuständigen Ministeriums für die Durchführung von Geschäftstätigkeiten, Lizenzierung durch die Wettbewerbsschutzbehörde usw.)

  • Ausarbeitung der Gesellschaftsstatuten

  • Rechtliche Unterstützung bei der Durchführung der Liquidation oder Insolvenz des Unternehmens

  • Rechtliche Unterstützung bei der Anwendung der INCOTERMS-Handelsbräuche

  • Internationale Handelsberatung (EU-Vorschriften Rom I und Rom II)

  • Savjetovanje prilikom međunarodne trgovine (EU uredbe Rim I i Rim II)

  • Vertretung in Insolvenzverfahren vor dem Konkurs

  • Beratung von Mitgliedern von Unternehmen und Körperschaften in Bezug auf zivil- und strafrechtliche Haftung

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HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN

eCONSULTING:

WIE BENUTZT MAN ES?

Die E-Consulting-App ermöglicht die Einbeziehung in öffentliche Konsultationen in den Prozess der Verabschiedung von Gesetzen, anderen Vorschriften und Gesetzen. Nach der Registrierung müssen Sie sich mit Ihrem Benutzerkonto Über die App anmelden. Danach erhalten Sie per E-Mail eine offene Konsultationsbenachrichtigung mit Informationen, die Folgendes enthalten: den Namen der Konsultation, eine kurze Zusammenfassung, die Frist, bis zu der Sie Ihren Kommentar hinterlassen können, die Frist, innerhalb derer die Behörde die Veröffentlichung des Berichtes über die Durchführung der Konsultation plant und einen Link zur Konsultation selbst.

KONTAKT

Vielen Dank für Ihren Besuch auf unserer Website, und dann schreiben Sie uns doch eine E-Mail oder rufen Sie uns an, wenn wir Ihnen helfen können werden.

ZAGREB BÜRO

Horvatova 80 A

10000 Zagreb 

Kroatien  

T/F: 00385-1-8897-684

E: info@zba.hr

W: www.zba.hr

 

BJELOVAR BÜRO

Ivana Viteza Trnskog 9E

43000 Bjelovar

Hrvatska  

T/F: 00385-43-550-079

E: info@zba.hr

W: www.zba.hr

Danke für Ihre Nachricht - wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen.

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