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STEUERRECHT

STEUERBERATUNG: REGULIERUNG VON VERBINDLICHKEITEN UND BEITRÄGEN

Steuerliche Rechtsberatung führt uns in die Besteuerung ein, d.h. in die Regulierung von Verpflichtungen gegenüber dem Land, in dem die Geschäftseinheit oder natürliche Person tätig ist. Es wird stark von anderen Rechtsbereichen (Zivil- und Strafrecht) beeinflusst. Neben einer guten Kenntnis der Angelegenheit in diesem Rechtsbereich ist es erforderlich, mit der praktischen Funktionsweise der Steuerverwaltung vertraut zu sein, um eine angemessene Steuerberatung anbieten zu können. Steuerverstöße sind die Folge der Anwendung unzureichender Steuerkonzepte. Unser Rechtsteam kann Ihnen bei der Entwicklung und Anwendung der erforderlichen rechtlichen Rahmenbedingungen behilflich sein, damit Ihr Unternehmen den einschlägigen gesetzlichen Standard einhält.

TEUERRECHT UND STEUERBERATER

Es gibt zahlreiche Steuern und Vorteile, die erfüllt werden müssen, um sich auf die reibungslose Ausübung Ihrer Kerntätigkeit zu konzentrieren. Beispielsweise wurden mehr als 500 sogenannte parafiskalische Gebühren (Gebühren und Mitgliedsbeiträge) nur im vom Wirtschaftsministerium veröffentlichten Register der nicht steuerlichen Einnahmen aufgeführt. Wir verstehen, dass es in einem solchen Geschäftsumfeld, in dem die Steuern selbst im Verhältnis zum wirtschaftlichen Entwicklungsstand hoch sind, nicht einfach ist, Geschäfte zu machen. Aus diesem Grund haben wir ein Expertenteam gebildet, das rund um die Uhr alle relevanten gesetzlichen Bestimmungen überwacht und seinen Mandanten innovative rechtliche Lösungen vorschlägt. Die sogenannte Win-Win-Situation, in der alle Verpflichtungen gegenüber dem Staat erfüllt werden und Ihr Unternehmen sicher und geschützt ist, ist das Ziel der Zusammenarbeit zwischen uns und unseren Kunden.

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WIE KÖNNEN WIR IHNEN HELFEN?

  • Vertretung und Rechtsberatung bei der Erstellung der Finanzdokumentation des Unternehmens

  • Vertretung und Rechtsberatung bei Immobiliensteuererhebungsverfahren

  • Vertretung und Rechtsberatung im Zusammenhang mit der Berechnung der Einkommensteuer und der Ertragsteuern

  • Vertretung und Rechtsberatung in Fragen der Minimierung und Regulierung künftiger Steuerpflichten

  • Vertretung zu Verrechnungspreisfragen

  • Rechtsberatung zu Einkommensteuerfragen für Gebietsansässige und Gebietsfremde

STEUERRECHT:

HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN

BERECHNUNG DER EINKOMMENSTEUER

Ein Steuerzahler der Einkommensteuer ist jede natürliche Person, die Einkommen verdient. Die Vorauszahlung wird für alle Einkommensarten berechnet, nämlich:

  • Einkommen aus nichtselbstständiger Tätigkeit;

  • Einkommen aus selbständiger Tätigkeit;

  • Einkünfte aus Eigentum und Eigentumsrechten;

  • Kapitaleinkommen;

  • Versicherungseinkommen;

  • anderes Einkommen.

KONTAKT

Vielen Dank für Ihren Besuch auf unserer Website, und dann schreiben Sie uns doch eine E-Mail oder rufen Sie uns an, wenn wir Ihnen helfen können werden.

ZAGREB BÜRO

Horvatova 80 A

10000 Zagreb 

Kroatien  

T/F: 00385-1-8897-684

E: info@zba.hr

W: www.zba.hr

 

BJELOVAR BÜRO

Ivana Viteza Trnskog 9E

43000 Bjelovar

Hrvatska  

T/F: 00385-43-550-079

E: info@zba.hr

W: www.zba.hr

Danke für Ihre Nachricht - wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen.

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